Die als Jahreskurs angelegte siebenstündige Veranstaltung dient der umfassenden Vorbereitung auf die zivilrechtlichen Klausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Sie erstreckt sich auch auf einen großen Teil der vorlesungsfreien Zeit. Das Verständnis für zivilrechtliche Fragestellungen wird überwiegend anhand von Fällen trainiert, zu denen ausführliche Lösungsskizzen zur Verfügung gestellt werden. Im Mittelpunkt stehen nicht unverbundene Einzelfragen, sondern systematisches Verständnis, Problembewusstsein und Argumentationsvermögen – entscheidende Voraussetzungen für den Erfolg im Umgang mit unbekannten Sachverhalten, wie sie einem in der Staatsprüfung begegnen. Examensrelevante aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung wird laufend berücksichtigt. Im Zeitraum April bis August 2020 wird der Kurs mit den Schwerpunkten Gesetzliche Schuldverhältnisse, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Familien- und Erbrecht fortgesetzt. Über den gesamten Zeitraum hinweg werden begleitend Probleme des Allgemeinen Teils des BGB, prozessrechtliche Fragen (Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsrecht) und die europarechtlichen Bezüge des Zivilrechts behandelt. Ein Einstieg in den Kurs ist auch im laufenden Semester jederzeit möglich, zumal der Schwierigkeitsgrad konstant ist. Empfohlen wird auch der Besuch des Examenskurses im Öffentlichen Recht und im Strafrecht sowie die Wahrnehmung der weiteren Angebote der Fakultät zur Examensvorbereitung.