Allgemeine Informationen
| Veranstaltungsname | Vorlesung: 27310 Softwareentwicklung für Juristinnen und Juristen |
| Untertitel | |
| Veranstaltungsnummer | 27310 |
| Semester | SoSe 26 |
| Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 394 |
| Heimat-Einrichtung | Professur für Rechtsinformatik insbesondere Natural Language Processing |
| beteiligte Einrichtungen | Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung |
| Veranstaltungstyp | Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung) |
| Nächster Termin | Dienstag, 05.05.2026 17:00 - 19:00 Uhr, Ort: (HK 28) SR 101 |
| Art/Form | |
| Teilnehmende |
1. Fachsemester |
| Leistungsnachweis |
Nach Wahl des Prüfers/der Prüferin am Anfang des Semesters: Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit mit kurzer Bearbeitungszeit |
| SWS |
UE: 2 SWS; VL: 2 SWS |
| Literatur |
Sweigart, Automate the Boring Stuff with Python: Practical Programming for Total Beginners, 2019 (https://automatetheboringstuff.com). |
| Qualifikationsziele |
∙ Die Studierenden kennen die Grundmerkmale von Python und beherrschen die in der Sprache vorgesehenen Befehle und Datentypen ohne zusätzliche Recherche. Sie sind in der Lage, fremden Python-Code zu lesen, die Verständlichkeit zu beurteilen und ihn überwiegend verstehen. Sie können eigenständig häufige Fehler in Python-Programmcode ermitteln und konkretisieren. ∙ Die Studierenden kennen exemplarische Bibliotheken zur Gestaltung von Benutzeroberflächen, zur Analyse von Daten und zur Verarbeitung gängiger Dateiformate. Sie können diese unter Nutzung von Onlinedokumentation, Entwicklungsumgebungen und Diskussionsforen eigenständig zur Entwicklung von Hilfsprogrammen einsetzen. ∙ Die Studierenden sind in der Lage rechtliche Verfahren in Einzelschritte einzuteilen und die hierzu erforderlichen technischen Funktionalitäten festzulegen. Sie können selbstständig geeignete existierende Module auffinden, sich in diese einarbeiten und einfache Algorithmen selbstständig umsetzen. ∙ Die Studierenden kennen Kriterien zur Beurteilung des mit der Umsetzung von Programmieraufgaben verbundenen Aufwand. Sie sind in der Lage Spezifikationen auszuformulieren, auf deren Grundlage Dritte geeignete Anwendungen entwickeln können. |
| Workload |
Das Modul besteht aus der Vorlesung „Softwareentwicklung für Juristen und Juristinnen“ (VL). Diese Veranstaltung hat 2 SWS, 30 h Kontaktstudium und 45 h Selbststudium. Darüber hinaus ge-hört zum Modul die Übung „Softwareentwicklung für Juristen und Juristinnen“ (UE), die ebenfalls 2 SWS, 30 h Kontaktstudium und 45 h Selbststudium umfasst. |
| ECTS-Punkte |
5 |