Vorlesung: 27310 Softwareentwicklung für Juristinnen und Juristen - Details

Vorlesung: 27310 Softwareentwicklung für Juristinnen und Juristen - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: 27310 Softwareentwicklung für Juristinnen und Juristen
Untertitel
Veranstaltungsnummer 27310
Semester SoSe 26
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 394
Heimat-Einrichtung Professur für Rechtsinformatik insbesondere Natural Language Processing
beteiligte Einrichtungen Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung)
Nächster Termin Dienstag, 05.05.2026 17:00 - 19:00 Uhr, Ort: (HK 28) SR 101
Art/Form
Teilnehmende
1. Fachsemester
Leistungsnachweis
Nach Wahl des Prüfers/der Prüferin am Anfang des Semesters: Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit mit kurzer Bearbeitungszeit
SWS
UE: 2 SWS; VL: 2 SWS
Literatur
Sweigart, Automate the Boring Stuff with Python: Practical Programming for Total Beginners, 2019 (https://automatetheboringstuff.com).
Qualifikationsziele
∙ Die Studierenden kennen die Grundmerkmale von Python und beherrschen die in der Sprache vorgesehenen Befehle und Datentypen ohne zusätzliche Recherche. Sie sind in der Lage, fremden Python-Code zu lesen, die Verständlichkeit zu beurteilen und ihn überwiegend verstehen. Sie können eigenständig häufige Fehler in Python-Programmcode ermitteln und konkretisieren.
∙ Die Studierenden kennen exemplarische Bibliotheken zur Gestaltung von Benutzeroberflächen, zur Analyse von Daten und zur Verarbeitung gängiger Dateiformate. Sie können diese unter Nutzung von Onlinedokumentation, Entwicklungsumgebungen und Diskussionsforen eigenständig zur Entwicklung von Hilfsprogrammen einsetzen.
∙ Die Studierenden sind in der Lage rechtliche Verfahren in Einzelschritte einzuteilen und die hierzu erforderlichen technischen Funktionalitäten festzulegen. Sie können selbstständig geeignete existierende Module auffinden, sich in diese einarbeiten und einfache Algorithmen selbstständig umsetzen.
∙ Die Studierenden kennen Kriterien zur Beurteilung des mit der Umsetzung von Programmieraufgaben verbundenen Aufwand. Sie sind in der Lage Spezifikationen auszuformulieren, auf deren Grundlage Dritte geeignete Anwendungen entwickeln können.
Workload
Das Modul besteht aus der Vorlesung „Softwareentwicklung für Juristen und Juristinnen“ (VL). Diese Veranstaltung hat 2 SWS, 30 h Kontaktstudium und 45 h Selbststudium. Darüber hinaus ge-hört zum Modul die Übung „Softwareentwicklung für Juristen und Juristinnen“ (UE), die ebenfalls 2 SWS, 30 h Kontaktstudium und 45 h Selbststudium umfasst.
ECTS-Punkte
5

Räume und Zeiten

(HK 28) SR 101
Dienstag: 17:00 - 19:00, wöchentlich (13x)
Mittwoch: 18:00 - 20:00, wöchentlich (13x)
Donnerstag: 16:00 - 18:00, wöchentlich (11x)

Kommentar/Beschreibung

Das Modul führt in die grundlegenden Konzepte der Programmierung anhand der Programmiersprache Python ein. Diese Sprache zeichnet sich durch die plattformübergreifende Verfügbarkeit von Standardbibliotheken nicht nur zur Gestaltung von Benutzeroberflächen, zum Abruf von Inhalten aus dem Internet oder für Datenbankabfragen, sondern vor allem durch sehr verbreitete Werkzeuge zur Auswertung großer Datenmengen und zur Textanalyse (Natural Language Processing) aus. Aufgrund ihrer großen praktischen Verbreitung (insbesondere in der Data Science) können die hier erworbenen theoretischen Kenntnisse unmittelbar in juristische Werkzeuge umgesetzt werden.
Während das Modul „IT-Vertrags- und Softwarerecht“ die Regulierung von Programmcode sowie vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten behandelt (also „das Recht der Technik“, IT-Recht oder „Rechtsinformatik i.w.S.“) steht in diesem Modul der mögliche Einsatz von Technik zur Lösung rechtlicher Aufgabenstellungen (also „die Technik des Rechts“, Rechtsinformatik i.e.S.) im Vordergrund.
Behandelt werden in technischer Hinsicht einerseits allgemeine Grundbegriffe der modernen Programmierung (Programm-, Daten- und Kontrollstrukturen; strukturierte und objektorientierte Programmierung; Ausnahmebehandlung; ereignisbasierte grafische Benutzeroberflächen), andererseits verbreitete Zusatzmodule (etwa Scikit-learn, Pandas und Numpy zur Datenauswertung; Spacy zur automatisierten Textanalyse; PyQT6 zur Gestaltung clientbasierter Benutzeroberflächen sowie Bibliotheken zur Analyse von PDF-, Word- und Exceldateien). Gleichzeitig wird der praktische Einsatz gängiger Werkzeuge, von integrierten Entwicklungsumgebungen mit Debuggern (in Gestalt von Microsoft Visual Studio.Code) bis hin zur gemeinsamen Codverwaltung mit Versionskontrolle (Git in Form der Plattform GitHub) behandelt.
In rechtlicher Hinsicht geht es vor allem um Einsatzszenarien der Informationstechnologie im juristischen Berufsalltag. Daher wird schon bei einfachen Grundprogrammen auf derartige Szenarien zurückgegriffen, etwa Blutalkoholberechnung, Freistenberechnung, Kostenberechnung oder Zinsberechnung. Logische Funktionen und Bedingungen werden anhand von juristischen Tatbestandsprüfungen illustriert; die KI-Werkzeuge und die darin verkörperten statistischen Methoden werden anhand von Entscheidungsbäumen und Prognoseentscheidungen (etwa zur Frage der Gefahr oder Gefährlichkeit) illustriert. Der Kurs kulminiert in Grundanwendungen zur automatisierten Klassifikation von PDF-Dateien.
Zum Selbststudium werden Materialien bereitgestellt und ergänzend auf Literatur, online verfügbare Lernvideos und Tutorials verwiesen. Der Schwerpunkt des Kurses liegt aber im eigenständigen Ausprobierung und der Erarbeitung von Problemlösungen mit den behandelten Werkzeugen. Die entsprechenden Hausaufgaben werden periodisch besprochen und exemplarisch gemeinsam im Kurs überarbeitet.