Lecture: 20100 Vertragliche Schuldverhältnisse mit Vertragsgestaltung (WiSe 21/22)
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Anonymous 16.11.2021, 21:04
Einrede der Unverhältnismäßigkeit
Sehr geehrter Herr Professor Riehm,

im Nachgang zur Vorlesung hätte ich bitte noch Fragen zu §439 IV BGB.
Kann sich der Käufer trotz Möglichkeit beider Arten der Nacherfüllung gleich im ersten Schritt auf absolute Unverhältnismäßigkeit der Kosten der gewählten Art berufen?
Und dürfen zugunsten des Verkäufers in der Abwägung auch die gem. §§439 II, III BGB zu tragenden "Kosten" berücksichtigt werden?
Über Ihre Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
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Anonymous

Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Frage! Die Antwort lautet in beiden Fällen "ja" (unter der Maßgabe, dass Sie bei der ersten Frage den Verkäufer und nicht den Käufer meinen): Wenn beide Nacherfüllungsarten unverhältnismäßig sind, kann der Verkäufer sogleich beide verweigern. Und die Kosten gem. § 439 II, III BGB sind bei der Abwägung zu berücksichtigen (das war ein wesentlicher Grund für die "Wiedereinführung" der Einrede der absoluten Unverhältnismäßigkeit im Verbrauchsgüterkauf zum 1.1.2022).
Beste Grüße
Prof. Dr. Thomas Riehm


Prof. Dr. Thomas Riehm
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