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Sehr geehrter Herr Professor Riehm, wissen Sie schon wann genau die Nachhoklausur für Vertragliche Schuldverhältnisse ist und ob diese eine online oder eine Präsenzklausur ist?
Simona Willmerdinger hat geschrieben: Liebe Studierende, die Wiederholungsklausur in den Vertraglichen Schuldverhältnissen findet am Samstag, den 14. Mai 2022 von 9 - 11 Uhr in Präsenz statt. Weitere Informationen folgen. Freundliche Grüße Simona Willmerdinger
Hallo, wieso findet die Klausur nicht online statt? Mit der Verlagerung des Prüfungsformates in Präsenz, werden Hilfsmittel ausgeschlossen welche die Kommilitonen aufgrund der Open- Book- Klausur verwenden durften, sodass sich mir nicht erschließt wie die gleichen Bedingungen gegeben sein sollen, wie bei der ersten Klausur. Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, der Maßstab für die Prüfungsbedingungen sind nicht die Bedingungen der ersten Klausur, sondern die StuPO, die eine Präsenzklausur mit eingeschränkten Hilfsmitteln vorsieht. Unter den besonderen Bedingungen der Pandemie erlaubte eine befristete Sonderregelung deren Ersetzung durch die "häuslichen Studienarbeiten mit kurzer Bearbeitungsfrist", vulgo "Online-Klausur". Diese Sonderregelung ist nach derzeitigem Stand nicht bis ins SoSe 2022 verlängert, sodass wir wieder zur satzungsmäßig vorgesehenen Prüfungsform zurückkehren, sofern die Pandemie nicht etwas anderes verlangt. Selbstverständlich wird das Prüfungsformat bei der Korrektur berücksichtigt (wobei auch bei der Korrektur der "Online-Klausuren" nicht davon ausgegangen wurde, dass Hilfsmittel jenseits des Gesetzestextes verwendet wurden). Aber nochmal: Die Gleichbehandlung mit der Ausnahmesituation der 1. Klausur ist kein Ziel des Prüfungsformats, sondern eher die Gleichbehandlung mit allen anderen Jahrgängen vor und nach Ihnen nach den Regeln, die die StuPO vorsieht. Beste Grüße Prof. Dr. Thomas Riehm
Hallo Frau Willmerdinger, ich wollte noch fragen bezüglich der Nachholklausur am 14 Mai, ab wann genau man sich bei Hisquis anmelden kann oder ob diese Anmeldung anders durchgeführt wird? Vielen Dank.
Anonym hat geschrieben: Sehr geehrter Herr Professor Riehm, wissen Sie schon wann genau die Nachhoklausur für Vertragliche Schuldverhältnisse ist und ob diese eine online oder eine Präsenzklausur ist?
Sehr geehrter Herr Professor Riehm, Gibt es eine neue Information bzgl. der Nachholklausur, angesichts der Corona Rekordzahlen in Passau? Ist die Klausur weiterhin in Präsenz geplant? Mit freundlichen Grüßen
die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene setzt gem. § 24 Abs. 3 StuPO das Bestehen der jeweiligen Teilleistungen der Zwischenprüfung im betroffenen Fach voraus. Das heißt, Studierende können nur in dem Fach an den Übungen für Fortgeschrittene (Klausuren und Hausarbeiten) teilnehmen, in dem sie auch die zugrundeliegenden ZP-Leistungen vollständig und erfolgreich abgeschlossen haben.
Wenn also weder im Mobiliarsachenrecht noch in den Vertraglichen Schuldverhältnissen die Klausuren bestanden sind, kann man zwar streng genommen die Vorlesungen des Hauptstudiums (wie Immobiliarsachenrecht und Gesetzliche Schuldverhältnisse) besuchen, aber es dürfen noch keine Leistungen erbracht werden!
Erfahrungsgemäß ist es ohnehin empfehlenswert, sich zunächst auf das Bestehen der Zwischenprüfung zu konzentrieren und die Zeit für die Vorbereitung auf noch anstehende Wiederholungsklausuren der ZP zu nutzen. Freundliche Grüße Simona Willmerdinger
Sehr geehrte Frau Willmerdinger, vielen dank für die Informationen bezüglich der Nachholklausuren. Ich wollte noch fragen, ob Sie wissen, ob die Nachholklausuren für Mobi und VSV von Herrn Martens und Herrn Riehm gestellt werden oder ob diese von jemanden anderen gestellt werden? Mit freundlichen Grüßen