Universität Passau
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Anonym 15.02.2022, 13:35
Teilleistung und Schlechtleistung

Sehr geehrter Herr Prof. Riehm,

ich habe noch eine Verständnisfrage zur folgenden Situation: Es wurde ein Kaufvertrag über 2 Sachen geschlossen, wobei der Käufer eine Sache nur für die andere Sache benötigt. Nun ist die erste Sache aber nach §275 I BGB vor Gefahrübergang unwiederbringlich zerstört worden. Liegt nun eine Teilleistung vor oder eine Schlechtleistung über die erste Sache und eine Erfüllung (§ 362 BGB) gegenüber der zweiten Sache?

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.

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Anonym
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage! Hier muss man zunächst differenzieren, ob die besondere Beziehung der beiden Sachen zueinander (Sie schreiben: Der Käufer benötigt eine Sache nur für die andere Sache) vertraglich vereinbart wurde, also klar beide Sachen. gemeinsam und aufeinander bezogen verkauft wurden (zB Motherboard und PC-Gehäuse, aufeinander abgestimmt). In diesem Fall würde ein einheitlicher Kaufvertrag über eine Sachgesamtheit vorliegen, der teilweise erfüllt worden wäre. Insoweit würde man von quantitativer Teilunmöglichkeit ausgehen, denn als Abweichung der "Menge" (und damit als Mangel gem. § 434 II BGB) wird man es kaum verstehen können. Es liegt also ein Fall des § 326 I 1 Hs. 2 BGB vor (automatische Minderung des Kaufpreises), und der Käufer kann nach §§ 326 V, 323 V 1 BGB vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn infolge der Teilunmöglichkeit sein Interesse an der Leistung entfallen ist.
Wurde der besondere Bezug beider Sachen zueinander nicht vertraglich vereinbart (zB Bestellung von zwei Sachen bei Amazon, die nur zufällig im gleichen Warenkorb lagen, ohne dass der Käufer seine spezifische Zwecksetzung kommuniziert hätte), liegen in der Sache zwei getrennte Kaufverträge vor, und dann ist der eine erfüllt (§ 362 BGB) und beim anderen liegt vollständige Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) vor, sodass der Kaufpreisanspruch gem. § 326 I 1 Hs. 1 BGB erlischt.
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage.
Beste Grüße
Prof. Dr. Thomas Riehm

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riehm01
Offline Prof. Dr. Thomas Riehm
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