Übung: 24560 Übung zum Grundkurs Europarecht und Internationales II - Details

Übung: 24560 Übung zum Grundkurs Europarecht und Internationales II - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Übung: 24560 Übung zum Grundkurs Europarecht und Internationales II
Untertitel
Veranstaltungsnummer 24560
Semester SoSe 25
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 0
Heimat-Einrichtung Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
beteiligte Einrichtungen Juristische Fakultät
Veranstaltungstyp Übung in der Kategorie Lehre (ohne Prüfung)
Art/Form
Voraussetzungen
Die Übung funktioniert für alle am besten mit aktiver Beteiligung in der Veranstaltung. Darüber hinaus werden nur Gesetzestexte benötigt, die das Staats-, Verwaltungs- und Unionsrecht beinhalten.
Lernorganisation
Jede Woche werden wir entweder einen großen Klausurfall oder mehrere kleine Übungsfälle bearbeiten. Hierzu lade ich die Fallangaben zur Vorberietung vorher auf Stud.IP hoch. Eine Lösung der Fälle erarbeiten wir gemeinsam in der Veranstaltung. Im Anschluss lade ich jeweils die Lösungen, ggf. mit Schemata oder Lernkontrollfragen auf Stud.IP hoch.
Literatur
Originalfälle in Studienzeitschriften (JuS, JA, JURA, ZJS etc.)
Herrmann/Michl, Examens-Repetitorium Europarecht Staatsrecht III, 8. Aufl. 2022
Musil/Burchard, Klausurenkurs im Europarecht, 6. Aufl. 2022
Herrmann/Würdemann, Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht, 2019 (ausgewählte Fälle bzw. ohne Fokus auf Schwerpunktstoff)
Fischer/Fetzer, Fälle zum Europarecht, 9. Aufl. 2019
Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht, 12. Aufl. 2020

Räume und Zeiten

Kommentar/Beschreibung

Die Übung richtet sich an Jura-Studierende zur Vorbereitung für die Klausur in den Vorlesungen 'Grundkurs Europarecht und Internationales II' bzw. '(vhb) Grundkurs Europarecht und Internationales'.

Gemeinsam erarbeiten wir in der Übung methodisch die Lösung zu Fällen im Europarecht sowie im deutschen Recht mit internationalen Bezügen. So werden einerseits die aus der Vorlesung gewonnenen Erkenntnisse gefestigt (u.a. zu Grundfreiheiten, EuGH-Verfahren, Verhältnis zur nationalen Rechtsordnung). Andererseits soll durch den besonderen Fokus auf das methodische Arbeiten die Dogmatik des Europarechts vertieft werden, um so das "auswendig" zu lernende Wissen für die Klausur zu verringern.