Diese mit Hilfe von Studienzuschüssen finanzierte Veranstaltung wendet sich an Studierende, die an der Ersten Juristischen Staatsprüfung - trotz ernsthafter Vorbereitung - schon ein oder zwei Mal ohne Erfolg teilgenommen haben. In einer Atmosphäre der Zugewandtheit und der Offenheit üben wir mit Ihnen die entscheidenden Aspekte ein, auf die es in juristischen Klausuren ankommt: Auswertung des Sachverhalts, Auffinden der für die Lösung relevanten Vorschriften, genaue Subsumtion, an der Fallfrage orientierter Aufbau, lückenlose und widerspruchsfreie Gedankenführung, Problembewusstsein, Argumentationsvermögen. Als Themenbereiche werden sowohl das Zivilrecht als auch das Öffentliche Recht behandelt. Für das Strafrecht wird auf die zusätzliche Veranstaltung von Herrn Yannick Schneider verwiesen.