Vorlesung: 20560 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene - Details

Vorlesung: 20560 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: 20560 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Untertitel
Veranstaltungsnummer 20560
Semester WiSe 24/25
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 432
Heimat-Einrichtung Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung)
Nächster Termin Freitag, 10.01.2025 10:00 - 11:30 Uhr, Ort: (AM) HS 10
Art/Form
Teilnehmende
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft ab dem fünften Fachsemester, die die Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht bestanden haben und bereits die Vorlesungen zum Polizei-, Kommunal- und Baurecht gehört haben.
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene setzt das Bestehen der Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht voraus (§ 24 Abs. 3 StuPO). Hierzu müssen je eine Grundkursklausur im Staatsrecht und eine Semesterabschlussklausur zu der Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht“ mit mindestens „ausreichend“ (4.0 Punkte) bewertet worden sein (vgl. § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StuPO).
Lernorganisation
Die Übungsfälle werden vor der Besprechung auf Stud.IP eingestellt. Es wird erwartet, dass sich die Studierenden durch den Versuch einer eigenständigen Lösung vorbereiten und zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung beitragen.
Leistungsnachweis
Im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene werden drei zweistündige Klausuren angeboten (vgl. § 25 Abs. 5 StuPO).
Voraussetzung für die Erteilung des Leistungsnachweises im Öffentlichen Recht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 JAPO (sog. Großer Schein) ist das Bestehen von mindestens vier Klausuren und einer Hausarbeit (§ 25 Abs. 1 StuPO). Davon müssen mindestens zwei Klausuren in Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, jeweils maximal eine im Grundkurs Europarecht und Internationales II sowie zu den Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht bestanden werden (§ 25 Abs. 3 StuPO).
Bei der Beantragung des Großen Scheins ist ein Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung zu erbringen.
SWS
2
Literatur
Repetitorien:
  • Schwerdtfeger/Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 15. Aufl., 2018
  • Seiler, Examens-Repetitorium Verwaltungsrecht, 7. Aufl., 2022
  • Stern/Blanke, Verwaltungsprozessrecht in der Klausur, 9. Aufl., 2008
  • Wehr, Examens-Repetitorium Polizeirecht, 5. Aufl., 2023
Fallsammlungen:
  • Becker/Heckmann/Kempen/Manssen, Klausurenbuch Öffentliches Recht in Bayern, 4. Aufl., 2019
  • Bretthauer/Collin/Egidy/Spiecker gen. Döhmann, 40 Klausuren aus dem Verwaltungsrecht, 12. Aufl., 2020
  • Geis, Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl., 2022
  • Muckel/Stemmler, Fälle zum öffentlichen Baurecht, 9. Aufl., 2022
  • Muckel, Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, 8. Aufl., 2022
  • Peine/Siegel, Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 7. Aufl., 2021
  • Winkler, Klausurtraining Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl., 2022
Hinweise zur Anrechenbarkeit
Die Anrechnung erfolgt im Rahmen des Leistungsnachweises im Öffentlichen Recht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 JAPO (sog. Großer Schein).
ECTS-Punkte
3; 5 ausländische Studierende

Räume und Zeiten

(AM) HS 10
Freitag: 10:00 - 11:30, wöchentlich (9x)
Freitag, 15.11.2024 10:00 - 13:00
Mittwoch, 18.12.2024 16:00 - 19:00
Freitag, 31.01.2025 10:00 - 13:00
(PHIL) HS 1
Freitag: 10:00 - 11:30, wöchentlich (2x)
(AM) HS 9
Freitag, 15.11.2024, Freitag, 31.01.2025 10:00 - 13:00
(ISA) SR 008
Mittwoch, 18.12.2024 16:00 - 19:00
Freitag, 31.01.2025 10:00 - 13:00

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Den Gegenstand der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene bildet die Methodik der Fallbearbeitung auf den Gebieten des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts sowie des Polizei- und Sicherheitsrechts, des Kommunalrechts und des Baurechts, ggf. einschließlich europarechtlicher Bezüge.

Im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene werden drei zweistündige Klausuren angeboten. Für die Teilnahme an den Klausuren ist eine Anmeldung im Campusportal erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise unter „Ankündigungen“.