Vorlesung: 20170 Grundkurs Staatsrecht II - Details

Vorlesung: 20170 Grundkurs Staatsrecht II - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: 20170 Grundkurs Staatsrecht II
Untertitel
Veranstaltungsnummer 20170
Semester SS 20
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 800
Heimat-Einrichtung Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung)
Erster Termin Dienstag, 21.04.2020 10:00 - 11:30 Uhr
Art/Form
Teilnehmende
Der Grundkurs Staatsrecht richtet sich an Studierende des ersten Studienjahres im Studiengang Rechtswissenschaft sowie an ausländische Studierende des Studienzertifikats "Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts" und des Masterstudiengangs "Deutsches Recht für ausländische Juristen" (LL.M.), Studierende der Studiengänge B.A. Governance and Public Policy - Staatswissenschaften, B.A. Sprach- und Textwissenschaften, B.A. Historische Kulturwissenschaften. Studierende der Philosophischen Fakultät müssen sich in HISQIS unter einer eigenen Modulnummer für die Staatsrechtsklausuren anmelden.
Lernorganisation
Der Grundkurs Staatsrecht I wurde im Wintersemester 2019/20 unterrichtet. Ihm folgt im Sommersemester 2020 der Grundkurs Staatsrecht II. Begleitend zu diesem Grundkurs werden Übungen im Staatsrecht II veranstaltet.
Leistungsnachweis
Im Sommersemester 2020 werden zwei jeweils 120-minütige Grundkursklausuren angeboten. Das Bestehen einer dieser beiden Klausuren ist Bestandteil der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft.
SWS
4
Literatur
Auf Literatur wird zu Beginn der Veranstaltung hingewiesen.
ECTS-Punkte
Inl. Stud. 5, Ausl. Stud. 10

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Dienstag: 10:00 - 11:30, wöchentlich(13x)
Mittwoch: 10:00 - 11:30, wöchentlich(14x)

Studienbereiche

Kommentar/Beschreibung

Hinweis zur virtuellen Lehre:
Der Grundkurs Staatsrecht II wird im Sommersemester 2020 in der Form synchroner virtueller Lehre als Zoom-Webinar angeboten werden. Die Studierenden werden hierzu in Stud.IP eine Einladung mit einem Link erhalten, über den sie dem Webinar beitreten können. Nähere Informationen folgen in Kürze (siehe Ankündigungen).

Im Mittelpunkt des Grundkurses Staatsrecht steht das Grundgesetz vom 23. Mai 1949. Das Grundgesetz bildet die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es hat Vorrang vor allen anderen deutschen Rechtsnormen und strahlt auf alle Bereiche des deutschen Rechts aus. Zugleich bestimmt das Grundgesetz, inwieweit sich die deutsche Rechtsordnung für das Völker- und Europarecht öffnet.
Das Grundgesetz bildet damit das Gravitationszentrum für Rechtsgeltung, -auslegung und -anwendung in Deutschland.
Der Grundkurs Staatsrecht wird über ein ganzes Studienjahr gelesen. Er behandelt zum einen das Staatsorganisationsrecht, also die Staatsstrukturen, Staatsziele, Funktionen der Staatsgewalt und obersten Staatsorgane, und zum anderen die Grundrechte.
Der im Sommersemester stattfindende Teil II des Grundkurses Staatsrecht behandelt die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) und die in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG näher bezeichneten grundrechtsgleichen Rechte. Außerdem wird der Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde, der der prozessualen Durchsetzung der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte dient, im Rahmen dieser Vorlesung behandelt.