Allgemeine Informationen
| Veranstaltungsname | Vorlesung: 5874V IT-Sicherheitsrecht |
| Untertitel | |
| Veranstaltungsnummer | 5874V |
| Semester | WiSe 24/25 |
| Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 76 |
| Heimat-Einrichtung | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Informationstechnologierecht |
| beteiligte Einrichtungen | Fakultät für Informatik und Mathematik |
| Veranstaltungstyp | Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung) |
| Erster Termin | Freitag, 24.01.2025 12:00 - 20:00 Uhr, Ort: (IM) HS 11 |
| Art/Form | |
| Leistungsnachweis |
90 Minuten Klausur oder ca. 20 Minuten mündliche Prüfung, je nach Anzahl der Hörer; die genaue Prüfungsart wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben |
| Literatur |
o Voigt, IT-Sicherheitsrecht, 2. Aufl. 2021 o Kühling / Klar, Datenschutzrecht, 5., neu bearb. Aufl. 2021 |
| Hinweise zur Anrechenbarkeit | |
| Qualifikationsziele |
Die Studierenden erwerben Kenntnisse der Rechtsgrundlagen des IT-Sicherheitsrechts (verfassungsrechtliche Grundlagen und öffentlich sowie zivilrechtliche Bezüge einschließlich des Datenschutzrechts und weiterer spezialgesetzlicher Regelungen) sowie des Themenkomplexes IT-Sicherheitsrecht insgesamt aus politischer, wirtschaftlicher und technischer Perspektive; dies schließt die Kenntnis der wichtigsten höchstrichterlichen Rechtsprechung mit ein. Zudem erlangen die Studierenden Kenntnis von Fallkonstellationen, in denen technische Systeme und ihr Einsatz in der Praxis typischerweise IT-sicherheitsrechtliche Fragen aufwerfen. |
| Workload |
Die Anzahl der ECTS-Punkte richtet sich nach dem jeweiligen Modulkatalog Ihres Studiengangs. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Sekretariat wenden, http://www.jura.uni-passau.de/schroeder/ |
| Sonstiges |
Die Studierenden beherrschen die Erfassung juristischer Probleme technischer Sachverhalte auf Basis der relevanten rechtlichen Grundlagen im IT-Sicherheitsrecht. Die Studierenden beherrschen die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die jeweiligen rechtlichen Probleme im Themenbereich IT-Sicherheit. Die Studierenden besitzen die Kompetenz zur Anwendung spezifisch juristischer Methoden der Fallbearbeitung und lösung sowie Transferkompetenz zur Anwendung des erworbenen Wissens und der erworbenen Fähigkeiten auf die typischerweise sehr schnell auftretenden neuen Probleme des IT-Sicherheitsrechts. Sie beherrschen die Interaktion zwischen technisch und juristisch ausgebildeten Personen im beruflichen Umfeld (gegenseitige Wissensvermittlung, gemeinsame Problemlösungsstrategien). |
| ECTS-Punkte |
5 |