Vorlesung: 5874V IT-Sicherheitsrecht - Details

Vorlesung: 5874V IT-Sicherheitsrecht - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: 5874V IT-Sicherheitsrecht
Untertitel
Veranstaltungsnummer 5874V
Semester WiSe 24/25
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 76
Heimat-Einrichtung Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Informationstechnologierecht
beteiligte Einrichtungen Fakultät für Informatik und Mathematik
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung)
Erster Termin Freitag, 24.01.2025 12:00 - 20:00 Uhr, Ort: (IM) HS 11
Art/Form
Leistungsnachweis
90 Minuten Klausur oder ca. 20 Minuten mündliche Prüfung, je nach Anzahl der Hörer;
die genaue Prüfungsart wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben
Literatur
o Voigt, IT-Sicherheitsrecht, 2. Aufl. 2021
o Kühling / Klar, Datenschutzrecht, 5., neu bearb. Aufl. 2021
Hinweise zur Anrechenbarkeit
Qualifikationsziele
Die Studierenden erwerben Kenntnisse der Rechtsgrundlagen des IT-Sicherheitsrechts (verfassungsrechtliche Grundlagen und öffentlich sowie zivilrechtliche Bezüge einschließlich des Datenschutzrechts und weiterer spezialgesetzlicher Regelungen) sowie des Themenkomplexes IT-Sicherheitsrecht insgesamt aus politischer, wirtschaftlicher und technischer Perspektive; dies schließt die Kenntnis der wichtigsten höchstrichterlichen Rechtsprechung mit ein. Zudem erlangen die Studierenden Kenntnis von Fallkonstellationen, in denen technische Systeme und ihr Einsatz in der Praxis typischerweise IT-sicherheitsrechtliche Fragen aufwerfen.
Workload
Die Anzahl der ECTS-Punkte richtet sich nach dem jeweiligen Modulkatalog Ihres Studiengangs.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Sekretariat wenden, http://www.jura.uni-passau.de/schroeder/
Sonstiges
Die Studierenden beherrschen die Erfassung juristischer Probleme technischer Sachverhalte auf Basis der relevanten rechtlichen Grundlagen im IT-Sicherheitsrecht. Die Studierenden beherrschen die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die jeweiligen rechtlichen Probleme im Themenbereich IT-Sicherheit.
Die Studierenden besitzen die Kompetenz zur Anwendung spezifisch juristischer Methoden der Fallbearbeitung und lösung sowie Transferkompetenz zur Anwendung des erworbenen Wissens und der erworbenen Fähigkeiten auf die typischerweise sehr schnell auftretenden neuen Probleme des IT-Sicherheitsrechts. Sie beherrschen die Interaktion zwischen technisch und juristisch ausgebildeten Personen im beruflichen Umfeld (gegenseitige Wissensvermittlung, gemeinsame Problemlösungsstrategien).
ECTS-Punkte
5

Räume und Zeiten

(IM) HS 11
Freitag, 24.01.2025, Freitag, 07.02.2025 12:00 - 20:00
(JUR) HS 14
Freitag, 31.01.2025 12:00 - 20:00
Freitag, 21.02.2025 13:00 - 15:00
Mittwoch, 23.04.2025 12:00 - 14:00

Studienbereiche

Die Angaben zu den Anrechenbarkeiten an der FIM sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die verbindliche Liste der Anrechenbarkeiten .

Modulzuordnungen

  • Universität Passau
    • Bachelor Digital Transformation in Business and Society (Version SoSe 2024) (Hauptfach)
      • Abschluss BA DTB > Gesamtkonto BA DTB > Modulbereich C: Nebenfach "Minor" > Modulgruppe IT-Recht
      • Abschluss BA DTB > Gesamtkonto BA DTB > Modulbereich D: Wahlbereich > Modulgruppe: Wahlbereich > Modulgruppe IT-Recht
    • Bachelor Digital Transformation in Business and Society (Version WiSe 2020) (Hauptfach)
    • Master Artificial Intelligence Engineering (Version WiSe 2021) (Hauptfach)
      • Abschluss MR AIE > Gesamtkonto MR AIE > Wahlpflichtbereich > Modulgruppe "Cross-Cutting Concerns"
    • Master Business Administration (Version 1) (Hauptfach)
    • Master Informatik (Version SoSe 2016) (Hauptfach)
    • Master International Economics and Business (Version WiSe 2018) (Hauptfach)
    • Master Wirtschaftsinformatik (Version 1) (Hauptfach)

Kommentar/Beschreibung

Zunächst erfolgt eine grundlegende Einführung in die Thematik des IT-Sicherheitsrechts. Dabei werden Grundfragen an den Schnittstellen von Technik und Recht sowie rechtliche Grundprinzipien vorgestellt und ergänzend die relevanten Normen und die Arbeit mit zentralen rechtlichen Konzepten (allgemeine Grundlagen des Zivilrechts und öffentlichen Rechts wie Haftung, Anspruchsgrundlagen, Verschulden und Verschuldenstypen, auslegungsbedürftige Tatbestandmerkmale, Ermessen oder Formen des Verwaltungshandeln) eingeführt.

Es folgen themenspezifische Blöcke immer unter Rückgriff auf eingeführten Grundlagen. Dabei werden – unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Schwerpunkte – Grundrechte und staatliches Eingriffshandeln sowie Schutzpflichten, Grundlagen des Datenschutzrechts, des technischen Datenschutzes, IT-Sicherheit im arbeitsrechtlichen Kontext, Haftungs- und Produkthaftungsfragen (einschließlich Vertragsgrundlagen und Providerhaftung), strafrechtliche Flankierung sowie Frage nach der rechtskonformen Modellierung der Organisation der IT-Sicherheit im Unternehmen behandelt. Schließlich sind öffentlich-rechtliche Regularien und Vorgaben an den Schutz (kritischer) technischer Infrastruktur Teil der Veranstaltung.

Schwerpunkt der Veranstaltung sind insgesamt, vor dem Hintergrund der genannten Themen, die mehrdimensionalen rechtlichen Anforderungen an Akteure unter dem Aspekt der IT-Sicherheit, dabei vor allem die Vermeidung rechtlicher Risiken und der Umfang rechtlicher Verantwortung auf privater Ebene sowie Auftreten und (mögliche) Regulieransätze der öffentlichen Hand.