Vorlesung: 20190 Grundkurs Europarecht und Internationales I - Details

Vorlesung: 20190 Grundkurs Europarecht und Internationales I - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: 20190 Grundkurs Europarecht und Internationales I
Untertitel
Veranstaltungsnummer 20190
Semester WiSe 26/27
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 64
erwartete Teilnehmendenanzahl 300
Heimat-Einrichtung Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
beteiligte Einrichtungen Juristische Fakultät
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung)
Nächster Termin Dienstag, 13.10.2026 08:00 - 10:00 Uhr, Ort: (PHIL) HS 1
Art/Form
Teilnehmende
Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft (Staatsexamen) und ggfs. Erasmus-Studierende.
Voraussetzungen
Grundkurs Staatsrecht; Interesse an internationalen und europäischen Bezügen des Rechts
Lernorganisation
Die Powerpoint-Folien zur Vorlesung werden nach der Vorlesung in StudIP bereitgestellt.
Leistungsnachweis
Am Ende des Sommersemesters kann eine 2-stündige Klausur absolviert werden, die in die Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht eingebracht werden kann (§ 24 I 1 JAPO). Die Teilnahme an der Klausur ist nicht verpflichtend.
SWS
2
Literatur
Bis zum ersten Vorlesungstag wird eine Literaturliste bereitgestellt. Im Wintersemester wird der Stoff "Staatsrecht III" behandelt, im Sommersemester die "Grundzüge des Europarechts".
Hinweise zur Anrechenbarkeit
Anrechenbar in der Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht (s. unten).
Workload
Die Anzahl der ECTS-Punkte richtet sich nach dem aktuellen ECTS-Katalog der Juristischen Fakultät, den Sie auf der Seite des Studiendekans finden. http://www.jura.uni-passau.de/studium/studiendekan/

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Sekretariat wenden. http://www.jura.uni-passau.de/herrmann/
ECTS-Punkte
2,5 ECTS, Ausl. Stud. 5 ECTS

Räume und Zeiten

(PHIL) HS 1
Dienstag: 08:00 - 10:00, wöchentlich (15x)

Studienbereiche

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Der Grundkurs Europarecht und Internationales erstreckt sich über ein Studienjahr. Im Wintersemester umfasst der GK 2 SWS, im Sommersemester 2 SWS. Inhaltlich dient der Grundkurs der Vermittlung der erforderlichen Pflichtstoffkenntnisse gemäß § 18 Nr. 5 a) "Bezüge zum Völkerrecht" und Nr. 6 "Grundzüge des Europarechts".