Vorlesung: 20020 Römische Rechtsgeschichte - Details

Vorlesung: 20020 Römische Rechtsgeschichte - Details

Sie sind nicht in Stud.IP angemeldet.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: 20020 Römische Rechtsgeschichte
Untertitel
Veranstaltungsnummer 20020
Semester WS 18/19
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 302
erwartete Teilnehmendenanzahl 350
Heimat-Einrichtung Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäisches Privatrecht und Europäische Rechtsgeschichte
beteiligte Einrichtungen Professur für Historische Hilfswissenschaften
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung)
Erster Termin Dienstag, 16.10.2018 14:00 - 16:00 Uhr, Ort: (ISA) SR 008
Art/Form
Voraussetzungen
Keine; Lateinkenntnisse sind hilfreich, aber nicht notwendig.
Lernorganisation
Literaturhinweise werden in den Arbeitspapieren angegeben. Erste Informationen: Manthe, Geschichte des rö­mischen Rechts, 4. Aufl. 2011 (Signatur im Lesesaal Juridicum: 31/PV 260 M292)
Leistungsnachweis
Abschlussklausur (zum sog. Grundlagenschein; für Studierende des Studienganges Rechtswissenschaft fakultativ)
ECTS-Punkte
je nach Studiengang

Kommentar/Beschreibung

Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 geht auf das in weiten Teilen Europas geltende Römische Recht ("Gemeines Recht") zurück. Die Römische Rechtsgeschichte behandelt die Zeit von den Anfängen im 8. Jahrhundert v. Chr. bis zur justinianischen Gesetzgebung (529 - 534 n. Chr.) und legt besonderes Gewicht auf die Entstehung des dogmatischen Systems während der römischen Republik und der frühen Kaiserzeit. Es wird die Entwicklung einer komplexen Rechtsordnung von ihren Ursprüngen bis zu ihrem Untergang geschildert und dadurch ein vertieftes Verständnis der Bedeutung und des Wirkens des Rechts in einer Gesellschaft angestrebt. Zudem wird ein Ausblick über die weitere Entwicklung des Privatrechts bis zum heutigen Recht gegeben. Dadurch werden vor allem die Normen des BGB aus ihrer historischen Entstehung verständlich (vgl. §§ 2 Abs. 3; 5 Abs. 1; 6 Abs. 2 StudPrüfO Jura).