Allgemeine Informationen
| Veranstaltungsname | Vorlesung: 21060 Humanitäres Völkerrecht |
| Untertitel | |
| Veranstaltungsnummer | 21060 |
| Semester | SoSe 21 |
| Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 121 |
| Heimat-Einrichtung | Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht |
| Veranstaltungstyp | Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung) |
| Erster Termin | Montag, 12.04.2021 16:00 - 18:00 Uhr |
| Art/Form | |
| Teilnehmende |
Die Vorlesung richtet sich an Studenten des Schwerpunkt-Teilbereichs „Völker- und Europarecht“ 2 I und 17 II (StudPrüfO ab WS 2009/10), 2 I und 25 II (StudPrüfO ab WS 2012/13), 2 I und 25 II (StudPrüfO ab WS 2014/15), steht aber auch allen interessierten Haupt- und Nebenfachstudenten sowie ausländischen Studenten offen. Ausländische Studierende haben die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung. |
| Voraussetzungen |
(Grund-)Kenntnisse der allgemeinen Lehren des Völkerrechts sind vorteilhaft. |
| Leistungsnachweis |
Am Ende des Semesters wird eine Leistungskontrollklausur zu den Schwerpunkt-Teilbereichen „Völker- und Europarecht“ 2 I und 17 II (StudPrüfO ab WS 2009/10), 2 I und 25 II (StudPrüfO ab WS 2012/13), 2 I und 25 II (StudPrüfO ab WS 2014/15), angeboten. Termin: 08.08.2020. Außerdem Klausur "Völkerrecht für Staatswissenschaftler": Termin: 08.08.2020. Anmeldung in HISQIS erforderlich. |
| SWS |
1 |
| Literatur |
Literaturhinweise werden in der ersten Vorlesungsstunde bekannt gegeben. |
| Sonstiges |
Eine Anrechnung als Vorlesung im "Völkerrecht" kommt für Studierende der Staatswissenschaften/Governance in Betracht, wenn sie nicht nur das "Humanitäre Völkerrecht", sondern auch den "Internationalen Menschenrechtsschutz" hören und die Abschlussklausur mitschreiben, die sich gegenständlich auf diese beiden Vorlesungen erstrecken wird. "Studierende des Studiengangs "BA Governance and Public Policy/Staatswissenschaften" erhalten bei Besuch der Vorlesungen "Humanitäres Völkerrecht" und "Internationaler Menschenrechtsschutz" und Bestehen der beide Vorlesungen abschließenden, einheitlichen Klausur 5 ECTS-Punkte." |
| ECTS-Punkte |
siehe "Sonstiges" |