Seit Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz am 1. März 2018 hat sich die Rechtslage für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Forschung und Lehre erheblich vereinfacht. Dennoch herrscht weiter in vielen Punkten Unsicherheit:
• Inwieweit droht bei Verstößen aufgrund rechtlicher Fehleinschätzung eine Haftung? • Kommt es darauf an, ob ich Filme, Musik, Texte, Bilder oder interaktive Inhalte nutze? • Gibt es Unterschiede zwischen der analogen Nutzung (Papier) und der digitalen Nutzung (Datei)? • Wann liegt eine „öffentliche“ Vorführung fremder Werke vor – und wann ist die Vorführung nur „privat“? • Inwieweit muss ich Studierende zur Einhaltung des Urheberrechts anleiten und sie beaufsichtigen? • Sollte ich meine Werke unter eine bestimmte Lizenz stellen – und wenn ja, welche?
Diese und andere Fragen der täglichen Praxis werden anwendungsbezogen und in der Diskussion beantwortet.
Die Veranstaltung besteht aus einem 45-minütigen Vortragsteil und einer ca. 45-minütigen Diskussion bzw. Fragerunde und richtet sich insbesondere an den akademischen Mittelbau.
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmendenanzahl: Keine Angst vor der Kopie! - Legale Nutzung fremder Inhalte in Forschung und Lehre".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.