Vorlesung: 26340 (vhb) Europäisches Prozessrecht - Details

Vorlesung: 26340 (vhb) Europäisches Prozessrecht - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: 26340 (vhb) Europäisches Prozessrecht
Untertitel
Veranstaltungsnummer 26340
Semester WiSe 22/23
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 12
Heimat-Einrichtung Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre (mit Prüfung)
Art/Form vhb online-course
Voraussetzungen
Grundkurs Europarecht und Internationales;
Grundkenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht
Lernorganisation
Jede Woche ist eine Einheit bestehend aus Skript, dazugehörigen Muliple-Choice-Fragen und einem interaktiven Element (z.B. Übungsfall oder Essayfragen) selbstständig zu bearbeiten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kurs auf ILIAS.
Leistungsnachweis
Am Ende des Semester kann eine zweistündige Klausur absolviert werden. Die Teilnahme an der Klausur ist nicht verpflichtend.
Literatur
Literaturhinweise finden Sie in der Einführungs- sowie in den anderen Einheiten des Kurses.
Sonstiges
ECTS-Punkte
5

Räume und Zeiten

Studienbereiche

Kommentar/Beschreibung

Der VHB-Kurs Europäisches Prozessrecht stellt ein zusätzliches Angebot
für Studierende dar. Im Kurs werden aktuelle Lehrmaterialien
(Arbeitstext, Kontrollfragen, Übungsaufgaben) bereitgestellt. Der Kurs
erstreckt sich nur über ein Semester und kann sowohl im WS als auch im
SS absolviert werden. Am Semesterende wird in jedem Semester eine
Klausur (120 Minuten) angeboten. Der Kurs stellt insbesondere eine
sinnvolle Ergänzung zu den europarechtlich geprägten
Schwerpunktbereichen dar und baut auf dem Grundkurs Europarecht und
Internationales auf.
Im Europäischen Mehrebenensystem treffen nationale, unionale und
internationale Rechtsordnungen aufeinander. Die EU, deren Organe,
Staaten und private Rechtssubjekte bewegen sich innerhalb dieses Systems
und sind dabei zahlreichen nationalen und europäischen Vorgaben unterworfen.
Interaktionskonflikte, die durch Anwendung und Auslegung des Rechts
entschieden werden, lösen die Rechtsschutz gewährenden Gerichte auf
nationaler, unionaler und europäischer Ebene. Dabei kann es zu
Jurisdiktionsüberschneidungen kommen.
Diesen wird durch komplementäre und kooperative Zuständigkeitsbestimmungen
und Formen der Zusammenarbeit begegnet, die gleichwohl in den Letztentscheidungsbefugnissen
der jeweiligen Gerichte ihre Grenzen finden. Im Anwendungsbereich des Unionsrechts kommt diese
Rolle dem GHEU zu, einem zentralen Akteur des gesamten europäischen Prozessrechts.