Grunddaten
- Homepage
- http://www.sobi.uni-passau.de/disko
- Fakultät
- Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Eine Eintragung nach dem 15.06.2021 ist nicht mehr möglich, d.h., Sie können dann an keinem der Lehrstühle mit einem Betreuungsplatz im Wintersemester rechnen!
Die Bekanntmachung der Anmelde- und Rücktrittsfristen für das Sommersemester 2021 ist online
Auf der Seite des Prüfungssekretariates finden Sie offiziell bekannt gegeben die Anmelde- und Rücktrittsfristen für das Sommersemester 2021.
Bitte beachten Sie hierzu auch die dort angebenen Bekanntmachung der Anmelde- und Rücktrittsfristen für das Sommersemester 2021, allgemeine Hinweise zur Prüfungsanmeldung finden Sie unter den semesterbezogenen Informationen.
Anmeldungen zu den Prüfungen sind über HISQIS möglich vom 21.05.2021 bis 18.06.2021. Der Rücktritt (Widerruf) ist möglich bis 18.06.2021 - ebenfalls über HISQIS.
Wichtige Hinweise:
An der Klausur dürfen nur Studierende teilnehmen, die sich in HisQis rechtzeitig im oben genannten Zeitraum für eine der unter Stud.IP angegebenen Prüfungsnummern und dem richtigen Prüfer angemeldet haben!
Anmeldung „auf Schein“
Studierende, die sich nicht in HisQis anmelden können (ERASMUS Studierende , Studierende des Studium Generale, Studiengangwechsler) sind nur nach genehmigtem Antrag im Lehrstuhlsekretariat teilnahmeberechtigt! Der Antrag muss ebenfalls im allgemeinen Anmeldezeitraum per Mail an das Sekretariat gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge mit allen relevanten Daten (Name, Vorname; Matrikelnummer, Studiengang; Fachsemester; Prüfungsnummer; Begründung, warum keine Anmeldung in HisQis möglich war) bearbeitet werden.
Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsausgleich sind während der regulären Anmeldefristen im Prüfungssekretariat zu stellen. Bitte informieren Sie das Lehrstuhlsekretariat während des Anmeldezeitraumes, falls Sie einen Nachteilsausgleich erhalten!
Bei Probleme mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an den/die für Ihren Studiengang zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungssekretariat rechtzeitig VOR Ablauf der Anmeldefrist 18.06.2021. Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht.
Studierende, die sich nicht zu einer Prüfung angemeldet haben, haben auch keinen Anspruch darauf an der Prüfung teilzunehmen!