Sehr geehrter Herr Prof. Riehm,
Ich wollte bezüglich der Probeklausur nachfragen, wieso in der Musterlösung der Rücktritt nicht einmal kurz angesprochen wurde? Natürlich ist er nur auf Rückerstattung des Kaufpreises gerichtet, aber er kann ja neben dem Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht werden und so addiert sich die Summe doch?
Außerdem wollte ich fragen, ob wir die Hauptprobleme der Probeklausur vielleicht in der Vorlesung besprechen könnten, falls dies nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt? Die Lösung ist etwas schwer zu überblicken.
Danke!