Universität Passau
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Anonym 08.01.2022, 18:11
Probeklausur - Rücktritt?
Sehr geehrter Herr Prof. Riehm,
Ich wollte bezüglich der Probeklausur nachfragen, wieso in der Musterlösung der Rücktritt nicht einmal kurz angesprochen wurde? Natürlich ist er nur auf Rückerstattung des Kaufpreises gerichtet, aber er kann ja neben dem Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht werden und so addiert sich die Summe doch?
Außerdem wollte ich fragen, ob wir die Hauptprobleme der Probeklausur vielleicht in der Vorlesung besprechen könnten, falls dies nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt? Die Lösung ist etwas schwer zu überblicken.
Danke!
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Anonym
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Guten Tag,
danke für Ihre Anregung! Ich werde die Probeklausur heute kurz besprechen und insbesondere Ihre Fragen dazu beantworten.
Der Rücktritt wurde nicht angesprochen, weil er nach der Fallfrage ausscheidet: C verlangt "Ersatz sämtlicher Kosten, die ihm durch die mangelhaften Aluminiumprofile entstanden sind, insgesamt 30.000 €". Er will also offensichtlich seinen Kaufpreis nicht zurückerhalten, sondern die Mehrkosten für die neuen Profile erstattet bekommen. Nach einem Rücktritt könnte er ja nur 9.000 € Kaufpreis zurückverlangen, das liegt nicht in seinem Interesse. Ansprechen könnte man das natürlich, aber mit dieser Begründung dann auch ablehnen.
Beste Grüße
Prof. Dr. Thomas Riehm

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riehm01
Offline Prof. Dr. Thomas Riehm
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