Sehr geehrter Herr Professor Riehm, angesichts der anstehenden Wiederholerklausur stellt sich mir die Frage, ob der anfängliche Verweis, die Paragraphen ohne nähere Gesetzesbezeichnung seien solche des BGB, in der Klausur gestattet ist. Leider finden sich hierzu keine ausdrücklichen Regelungen. Vielen herzlichen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, selbstverständlich können Sie das machen; dazu sind keine ausdrücklichen Regelungen nötig (Sie dürfen das Bürgerliche Gesetzbuch auch mit BGB abkürzen, ohne dass wir das gesondert zulassen 😉) Beste Grüße Prof. Dr. Thomas Riehm
Guten Tag, lässt sich ein ungefährer Zeitraum bezüglich der Rückgabe der Wiederholungsklausur benennen? Vielen herzlichen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, die Einsichtnahme wird am 7. Juli stattfinden. Näheres wird noch bekanntgegeben. Mit den Noten können Sie Anfang Juli (und natürlich spätestens bis zur Einsichtnahme) rechnen. Herzliche Grüße & schönes Wochenende Quirin Thomas