Universität Passau
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Anonym 20.01.2022, 10:00
Abgrenzung vertretbar/unvertretbar

Sehr geehrter Herr Professor Riehm,
 
ich habe mich gefragt, wie vertretbare und nicht vertretbare Sachen voneinander abzugrenzen sind und inwiefern sich dieses Begriffspaar vom Stück-/Gattungskauf unterscheidet.

Vielen Dank!

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Anonym
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Guten Tag,
ich unterstelle einmal, dass Sie das auch mich fragen ;-)
Die Abgrenzung vertretbar/unvertretbar ist eine rein objektive gem. § 91 BGB: Vertretbare Sachen sind solche, "die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen." Es geht also darum, ob die Sachen objektiv austauschbar sind - neben (unverpackten) Flüssigkeiten, Stoffen, Äpfeln o.ä. sind das auch industriell gefertigte Gegenstände, die einfach "nach Zahl" bestimmt werden.
Die Abgrenzung Stück-/Gattungsschuld richtet sich dagegen nicht objektiv nach der Verkehrsanschauung, sondern subjektiv nach der vertraglichen Vereinbarung. Wenn ich einen bestimmten Apfel haben will, kann ich über genau diesen einen Stückkauf abschließen, und es ist egal, dass Äpfel "im Verkehr" nach Zahl oder Gewicht bestimmt werden. Eine Gattungsschuld liegt dagegen vor, wenn ich "1 kg Äpfel" oder "einen Apfel" kaufe (ohne zu bestimmen, welchen) - dann kann der Verkäufer mit jedem Apfel "mittlerer Art und Güte" (§ 243 I BGB) erfüllen. Auch ein industriell gefertigtes Auto (also eine vertretbare Sache) kann ich als Stückkauf kaufen, wenn die vertragliche Vereinbarung sich genau auf ein Stück (zB einen Vorführwagen) bezieht. Nur wenn ich auch im Vertrag (ggfs. implizit) vereinbare, dass der Gegenstand austauschbar ist, oder ihn eben nur der Gattung nach bezeichne, liegt auch eine Gattungsschuld vor, etwa wenn ich einen Kaufvertrag über ein bestimmtes Automodell mit bestimmter Ausstattung (aber eben ohne Bezug auf ein konkretes Fahrzeug) kaufe.
Beste Grüße
Prof. Dr. Thomas Riehm

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riehm01
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