Universität Passau
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Anonym 22.07.2023, 15:15
1. Klausur

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Riehm, 
kann es sein, dass wenn man in der 1. Klasur das Trennungs- und Abstraktionsprinzip durchbrochen hat, dass man durchfällt. Oder kann man auch noch bestehen, wenn man den Gutachtenstil einhält und auch die relevanten Punkte, wie z.B. den Erlassvertrag und auch die Anfechtung weitestgehend richtig geprüft hat. 

Mit freundlichen Grüßen 

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Anonym
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Guten Tag,
danke für Ihre Frage, die sich leider nicht abstrakt beantworten lässt. Die Bewertung einer Klausur hängt an vielen Faktoren. Ein Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip ist immer ein besonders gravierender Fehler, der das Bestehen gefährdet - jedenfalls wenn dadurch größere Teile der Arbeit nicht zutreffend bearbeitet werden (weil ein solcher Verstoß häufig Auswirkungen auf den gesamten Aufbau hat). "Gerettet" werden kann das aber durch besonders gute Ausführungen an anderer Stelle, etwa eine tiefschürfende Problemanalyse und Argumentation, die fundierte Kenntnisse verrät. Aber wie gesagt: Das lässt sich nur anhand einer konkreten Arbeit beurteilen.
Beste Grüße
Prof. Dr. Thomas Riehm

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riehm01
Offline Prof. Dr. Thomas Riehm
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