Universität Passau
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Anonym 12.01.2022, 11:58
Mangelhafte Montageanleitung

Hallo,

ich hätte eine Frage bzgl. eines Sachmangels bei der Montageanleitung (Anleitung in fremder Sprache), der Kunde es aber dennoch schafft das Möbelstück aufzubauen. 
Damals hätten wir zwar gesagt, dass die Anleitung mangelhaft ist, doch aufgrund von §434 II 2 dies verneint, weil es dennoch fehlerfrei montiert wurde.
Doch wie würde man dies jetzt lösen?
Würde man jetzt die Montageanleitung als mangelhaft nach §434 III 1 Nr. 4 ansehen, aber eine Abweichung von den Montageanforderungen durch §434 IV Nr. 1 verneinen, weil der Kunde das Möbelstück letztendlich doch sachgemäß aufbauen konnte?

Nach der alten Fassung hätte der Kunde damit keine Gewährleistungsrechte, aber nach der neuen Fassung würden sie ihm dennoch zustehen, da die Montageanleitung von den objektiven Anforderungen abweicht, obwohl das Möbelstück steht?

Vielen Dank schon einmal für die Antwort

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Anonym
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Guten Tag,
das sehen Sie genau richtig: Die Kaufsache selbst wäre in diesem Fall nicht mangelhaft, weil sie den Montageanforderungen wegen § 434 IV Nr. 1 BGB entspricht; die Montageanleitung selbst wäre aber gem. § 434  III Nr. 4 BGB mangelhaft, sodass eine Anleitung in der richtigen Sprache nachzuliefern wäre.
Die Lösung war unter dem alten Kaufrecht aber nicht anders: Auch hier wäre die Sache gem. § 434 II 2 BGB aF nicht mangelhaft, aber die Montageanleitung schon, sodass insoweit ein Anspruch auf Nacherfüllung bestünde.
Beste Grüße
Prof. Dr. Thomas Riehm

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riehm01
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