Lieber Prof. Riehm
eine etwas technische Frage - Wie kann man sich eine Berichtigung von öffentlichen Äußerungen in "derselben oder gleichwertigen Weise", § 434 Abs. 3 S. 3 Alt. 2 BGB vorstellen, die erfolgen muss, damit der unmittelbare Verkäufer nicht mehr an zuvor getätigte öffentliche Äußerungen eines anderen Gliedes der Vertragskette gebunden ist?