Sehr geehrter Herr Prof. Riehm,
ich habe eine Frage zur Unterscheidung, bzw. zur Definition der oben genannten Stichwörter. Sie hatten in einer Vorlesung gesagt, dass man "Schaden" nicht als "unfreiwillige Vermögenseinbuße" definieren sollte - womit ich 100% einverstanden bin - wie definiert bzw. grenzt man aber dann den Schaden von der Aufwendung v.a. in der Klausur ab?
Danke und mfG